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Steuern sind
unser Spezialgebiet

Erbschaftssteuer

Stuttgart

Wahlrecht der Bewertung der Erbschaft nach altem oder neuem Recht

Die Unternehmensnachfolge durch Erbe oder Schenkung ist ein komplizierter Vorgang, für dessen nachhaltigen Erfolg wirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und soziale Aspekte zu beachten sind. Sie sollte daher unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer sorgfältig von Ihrer Steuerkanzlei in Stuttgart geplant und durchgeführt werden. Ähnliches gilt für private Erbfälle und Schenkungen.

Ist bereits der Erbfall eingetreten oder die Schenkung erfolgt, so berechnet Ihnen das erfahrene Team um Steuerberater Dietmar Schlicht in Stuttgart die anfallende Schenkung- und Erbschaftsteuer unter Berücksichtigung der möglichen Wahlrechte nach altem oder neuen Recht. Zur Erbschaftsteuer wird das betriebliche Vermögen und die Grundstücke in Stuttgart und Umgebung von uns kostengünstig bewertet.

Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer durch Ihren Steuerberater

Es ist sinnvoll, sich bereits vor Abgabe der Steuererklärung umfassend in der Steuerberatung Schlicht in Stuttgart über die Steuerersparnismöglichkeiten bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer beraten zu lassen. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten lassen Firmeninhabern und Privatpersonen in aller Ruhe und mit gesicherten Wertansätzen für die Zukunft zu planen.

Rechtssicherheit und Steuerersparnis durch Kooperationen

In enger Kooperation mit Rechtsanwälten und Notaren in Stuttgart und Umgebung werden rechtssichere Verträge entworfen und umgesetzt. Dabei legt die Steuerberatung Schlicht in Stuttgart neben dem Ziel größtmöglicher Ersparnis bei Schenkung- und Erbschaftsteuer großen Wert auf nachhaltig gute Entwicklungen in Betrieben und Familien.

Sprechen Sie Herrn Steuerberater Dietmar Schlicht in Stuttgart zu einer Terminvereinbarung zur Erbschaftsteuer unter der Telefonnummer 78 23 98-0 oder per Mail info@steuerberatung-schlicht.de an.